Kommentar zum Finanzplan 2027–2030
Der Finanzplan der Gemeinde Sirnach sieht in den kommenden Jahren eine hohe Investitionstätigkeit vor. Diese geplanten Investitionen generieren hohe und langjährige Abschreibungen und einen grossen Kapitalbedarf, welcher verzinst werden muss. Die Verschuldung nimmt zu. Dies ist für den Finanzhaushalt eine grosse Herausforderung.
Für die Finanzplanjahre wird mit einem Wachstum der Wohnbevölkerung sowie einer Zunahme der Steuerkraft gerechnet. Bei den Gesundheits- und Sozialkosten ist mit einem weiteren Anstieg zu rechnen. Im Gesundheits- und Sozialbereich wird für die individuelle Prämienverbilligung voraussichtlich ab 2027 mit einer Kostenerhöhung von rund CHF 500’000 zu rechnen sein. Auch die steigenden Kosten für den öffentlichen Verkehr belasten den kommunalen Finanzhaushalt zunehmen. Weiter ist der Wegfall der Liegenschaftsteuer von CHF 560’000 ab dem Planjahr 2029 eingerechnet.
In den Planjahren 2027–2030 sind Kosten für die Sanierung Gemeindezentrum Dreitannen, Brückenwaage, Sanierungsmassnahmen bei Turnhalle Birkenweg, Dachsanierungen Grünau, Schulhaus Silberweide sowie Sanierung Hallenbad berücksichtigt. Weiter sind Strassenprojekte (Kanton- und Gemeindestrassen) vorgesehen. Der Nettoumfang aller Investitionen für die Periode 2027 bis 2030 beträgt 39.3 Mio. Franken davon entfallen auf Spezialfinanzierungen 4.5 Mio. Franken.
Der Finanzplan zeigt auf, dass bei einem gleichbleibenden Steuerfuss von 142 % der jährliche Aufwandüberschuss steigt. Um diesen Betrag reduziert sich jährlich der Bilanzüberschuss. Daher ist ab Finanzplanjahr 2028 ein Steuerfuss von 147 % berücksichtigt.
Im vorliegenden Finanzplan wird von folgenden Annahmen ausgegangen:
Annahmen für den Finanzplan
Bevölkerungsentwicklung
Per 31.12.2024 betrug die Sirnacher Wohnbevölkerung 8’127 Einwohner. Im Finanzplanjahr 2027 wird mit einer Zunahme von 1.2 %, im 2028 mit +1.1 % und in den Folgejahre 2029–2030 mit +1.0 % gerechnet.
Steuerprognose
Bei der Entwicklung der Steuererträge ist ein Steuerfuss von 142 % für das Planjahr 2027 – für die Planjahre 2028–2030 ein Steuerfuss von 147 % berücksichtigt worden. Bei den Einkommens- und Vermögenssteuern rechnen wir mit den Planungsgrundlagen des Kantons Thurgau.
Realzuwachs Sachaufwand / Wachstum
Der Realzuwachs sowie das Wachstum des Sachaufwand wird im Planjahr 2027 mit +0.6 % und in den Folgejahren mit einer Zunahme von +0.7 % gerechnet.
Zinsen
Die Zinsbelastung erfährt eine geringe Steigerung, ist aber in den Finanzplanjahren weiterhin stabil und bleibt tief.
Personalkosten
Der Personalaufwand wird im Planjahr 2027 mit 1.4 %, im 2028 mit +1.2 %, im 2029 mit +2.8 % und im Finanzplanjahr 2030 mit +1.5 % berechnet.
Abschreibungen
Die Abschreibungen werden nach HRM2 linear nach Nutzungsdauer berechnet.
Allgemeines
Der Finanzplan ist ein wichtiges Führungsinstrument des Gemeinderates. Der Plan wird jährlich nachgeführt. Gemäss § 11 der Verordnung des Regierungsrates über das Rechnungswesen der Gemeinden vom 23. April 2013 ist der Finanzplan den Stimmberechtigten zur Kenntnis zu bringen. Er enthält:
- die Rahmenbedingungen
- einen Überblick über Aufwand und Ertrag der Erfolgsrechnung
- eine Übersicht über die Investitionen
- den voraussichtlichen Finanzbedarf
- eine Übersicht über die Entwicklung des Vermögens und der Schulden
- die Entwicklung der Finanzkennzahlen bezüglich Verschuldung, Eigenkapital und Selbstfinanzierung.
