Genehmigung Reglement Familienergänzende Kinderbetreuung
Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Gemeinderat die Genehmigung des neuen Reglements über die familienergänzende Kinderbetreuung. Damit soll die Sirnacher Randzeitenbetreuung (SiRabe) aus der Einführungsphase in den ordentlichen Betrieb überführt werden. Gleichzeitig wird das bisherige Kostendach aufgehoben.
Ausgangslage
An der Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2021 haben Sie der Einführung der Sirnacher Randzeitenbetreuung zugestimmt und ein jährliches Kostendach von CHF 180’000.00 festgelegt. Dieses Kostendach bildete die Grundlage für den Start der SiRabe. Der Auftrag des Gemeinderates war es, mit diesem finanziellen Rahmen ein tragfähiges und bedarfsgerechtes Angebot aufzubauen.
Seit der Eröffnung im Schuljahr 2022/2023 hat die Sirnacher Randzeitenbetreuung einen erfreulichen Verlauf genommen. Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen war von Beginn an hoch und hat die Erwartungen deutlich übertroffen. Sowohl Eltern als auch Schule haben das Angebot positiv aufgenommen, da es die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Sirnach in wesentlichem Masse unterstützt. In den ersten drei Jahren war zudem ein flexibles Vorgehen erforderlich, um Tarife, Abläufe und die Raumorganisation zu erproben und laufend an die praktischen Erfahrungen anzupassen. Die Einführungsphase hat gezeigt: Die SiRabe ist ein Erfolg und soll als dauerhaftes Angebot der Gemeinde Sirnach etabliert werden.
Das Kostendach musste auf das Budget 2025 durch einen Nachtragskredit ergänzt werden, da sich die tatsächlichen Kosten, aufgrund des Erfolgs und somit der Erweiterung des Angebots, höher entwickelten als 2021 angenommen. Mit dem Nachtragskredit wurden folgende Aufträge erteilt:
- Überprüfung und Vergleich der bestehenden Tarife und der Anzahl Tarifstufen mit anderen Angeboten im Kanton Thurgau
- Ausrechnung der Vollkosten pro Modul für die Randzeitenbetreuung
- Erarbeitung von Varianten der Tarifstruktur und -höhe
- Familien mit tieferen Einkommen sollen entlastet werden
- Überprüfung und Überarbeitung des bestehenden Konzeptes
Tarifüberarbeitung
Bei der Überarbeitung der Tarife hat der Gemeinderat verschiedene Varianten prüfen lassen. Die wichtigsten Eckpunkte dabei waren:
- Entlastung tiefer Einkommen: Mehr Tarifstufen und reduzierte Einstiegstarife für einkommensschwache Familien.
- Moderate Anpassung im Mittelfeld: Stabilisierung der bisherigen Ansätze, um die breite Mitte der Familien nicht übermässig zu belasten.
- Erhöhung der oberen Stufen: Stärkere Kostenbeteiligung von Familien mit hoher Finanzkraft.
- Administrationsgebühr: Einführung einer pauschalen bzw. gestaffelten Gebühr zur Deckung der administrativen Aufwendungen.
Die bisherigen Tarife belasteten insbesondere Familien mit tieferem Einkommen überproportional stark. Ohne gezielte Entlastung würde die Gefahr bestehen, dass Kinder aus der Betreuung herausfallen. Durch die neuen Tarifstufen wird die finanzielle Last nun gerechter verteilt.
Im Rahmen der Tarifüberarbeitung wurden verschiedene Anpassungen beschlossen, die ab dem zweiten Semester des Schuljahres 2025/2026 in Kraft treten. Neu umfasst die Tarifordnung sechs Tarifstufen anstelle der bisherigen fünf, womit eine differenziertere Abstufung nach Einkommen ermöglicht wird. Mehr Stufen schaffen mehr Gerechtigkeit. Heute landen zwei Drittel der Eltern automatisch in der höchsten Stufe – egal, wie unterschiedlich die Einkommen sind. Mit sechs Stufen kann feiner abgestuft und gerechter verteilt werden. Gleichzeitig wurden die Parameter für die Berechnung des massgeblichen Einkommens angepasst, um eine gerechtere Verteilung der Kosten zu erreichen. Ab der Tarifstufe C erfolgt eine progressive Kostensteigerung, sodass höhere Einkommen einen entsprechend grösseren Beitrag leisten. Zudem wurde das bisherige Rabattsystem abgeschafft, um die Struktur zu vereinfachen und transparenter zu gestalten. Ergänzend wird eine jährliche Administrativgebühr eingeführt, mit der der Aufwand für Anmeldungen und Administration abgegolten wird. Die Gebühr ist klar gestaffelt (CHF 75.00 bei tieferen Einkommen, CHF 150.00 bei höheren Einkommen) und macht die Finanzierung transparent.
Tarife in CHF
| Stufe | Massgebliches Einkommen | Modul Morgen 06.45–08.45 Uhr |
Modul Mittag 11.45–13.30 Uhr |
Modul NM1 13.30–15.00 Uhr |
Modul NM2 15.00–18.30 Uhr |
Ferienmodul 07.00–18.30 Uhr |
| A | bis 50’000 | 5.00 | 15.00 | 8.00 | 16.00 | 50.00 |
| B | 50’001–80’000 | 5.50 | 15.00 | 9.00 | 17.50 | 60.50 |
| C | 80’001–110’000 | 6.00 | 15.00 | 10.00 | 19.00 | 71.00 |
| D | 110’001–130’000 | 7.00 | 15.00 | 12.00 | 23.00 | 82.00 |
| E | 130’001–150’000 | 9.00 | 15.00 | 15.00 | 29.00 | 92.50 |
| F | ab 150’001 | 11.50 | 15.00 | 19.50 | 37.50 | 103.00 |
Finanzielle Auswirkungen
Die aktuelle Auswertung hat gezeigt, dass der effektive Nettoaufwand für die Sirnacher Randzeitenbetreuung bei rund CHF 250’000.00 liegt. Mit der Überarbeitung der Tarife kann dieser Betrag stabilisiert, sogar leicht reduziert werden. Das neue System sieht eine Entlastung für einkommensschwache Familien vor, während einkommensstärkere Haushalte einen höheren Beitrag leisten. Dadurch bleibt die soziale Verträglichkeit gewährleistet und gleichzeitig wird die Finanzierung auf eine breitere Basis gestellt. Jede Familie bezahlt nach ihrem Einkommen. So ist es solidarisch und gerecht. Höhere Einkommen tragen etwas mehr, aber sie finanzieren nicht die ganze Betreuung für andere mit. Für die Gemeinde bedeutet dies, dass die Kosten planbarer und berechenbarer werden. Mit zunehmender Nutzung des Angebots verbessert sich zudem die Kostendeckung, sodass die SiRabe langfristig in einem finanziell tragbaren Rahmen geführt werden kann. Da die SiRabe aktuell noch nicht ausgelastet ist, können weitere Kinder aufgenommen werden. Jede zusätzliche Belegung trägt dazu bei, die Fixkosten besser zu verteilen und die Wirtschaftlichkeit des Angebots weiter zu verbessern.
Dem Gemeinderat ist es ein grosses Anliegen, dass sich die Kosten der Randzeitenbetreuung auch in den kommenden Jahren im festgehaltenen Rahmen bewegen. Die Gemeinde wird die finanzielle Entwicklung der SiRabe laufend beobachten und bei Bedarf gezielt Massnahmen ergreifen. Ziel ist es, die Aufwendungen stabil zu halten und den heutigen Aufwand von rund CHF 250’000.00 nicht zu überschreiten.
Reglement familienergänzende Kinderbetreuung
Um die SiRabe auf eine klare Rechtsgrundlage zu stellen, hat der Gemeinderat ein Reglement erarbeitet. Dieses Reglement regelt:
- die Zuständigkeiten und den Geltungsbereich für familienergänzende Angebote
- die Finanzierung über eine jährlich zu beschliessende Tarifordnung
- die Kompetenz des Gemeinderates für den Erlass von Ausführungsbestimmungen
- die Rolle der Gemeindeversammlung bei Budget und Grundsatzentscheiden
Mit Inkrafttreten des Reglements wird das Kostendach aufgehoben. Die Finanzierung erfolgt künftig im Rahmen der jährlichen Budgetierung – analog zu anderen wiederkehrenden Aufgaben der Gemeinde.
Schlusswort
Die Einführung der SiRabe hat bewiesen, dass das Angebot für Familien unverzichtbar ist. Die Gemeinde leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Familienfreundlichkeit, zur Standortattraktivität und zur Chancengleichheit der Kinder.
Die Aufhebung des Kostendachs bedeutet nicht eine unkontrollierte Kostensteigerung, sondern eine geordnete Überführung in den Regelbetrieb. Mit der Tarifordnung, dem Reglement und der jährlichen Budgetierung stehen geeignete Steuerungsinstrumente zur Verfügung.
Mit Ihrer Zustimmung sichern Sie die Zukunft der SiRabe. Sie ermöglichen damit Familien eine verlässliche Betreuung ihrer Kinder und stärken die Standortattraktivität unserer Gemeinde. Der Gemeinderat dankt Ihnen für Ihre Unterstützung.
Antrag an die Gemeindeversammlung
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung:
- Das Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (Fassung vom Dezember 2025) wird genehmigt.
- Mit Inkrafttreten des Reglements wird das Kostendach von CHF 180’000.00 aufgehoben.
- Die Sirnacher Randzeitenbetreuung wird in den ordentlichen Betrieb überführt.
